Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der Bayerischen
Ingenieurekammer-Bau. Bei der Teilnahme von Teams muss mindestens eine/r der
Einreicher/innen Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau sein. Außerdem
können alle im Bauwesen tätigen Ingenieur/innen teilnehmen, deren
Studienabschluss an einer Universität oder Fachhochschule nicht länger als drei
Jahre zurück liegt. Darüber hinaus sind alle Doktoranden/innen, Diplomanden/innen
und Studenten/innen an den Bayerischen Hochschulen teilnahmeberechtigt.
- Nicht teilnahmeberechtigt sind Personen, die mit der Beurteilung des
Ingenieurpreises befasst oder daran beteiligt sind und deren ständige
Geschäfts- und Projektpartner, Vorgesetzte und Mitarbeiter/innen.
- Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennt der/die Einreicher/in die hier
festgelegten Bestimmungen an. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und
nicht anfechtbar. Änderungen in der Besetzung der Jury und des Gremiums der
Vorprüfung bleiben vorbehalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Zum Ingenieurpreis 2027 angemeldet werden können alle Ideen und
Projekte, die aus den Fachbereichen der Ingenieurwissenschaft und
Ingenieurpraxis im Bauwesen hervorgegangen sind.
- Zugelassen sind alle Projekte und Objekte, die nach dem 1. Januar 2021 realisiert wurden sowie Maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2021 begonnen wurden
und bis zum Zeitpunkt der Abgabe abgeschlossen sind.
- Mit der Anmeldung bestätigt der/die Einreicher/in, dass er/sie der/die
alleinige Urheber/in der dem Wettbewerbsbeitrag zu Grunde liegenden
Ingenieurleistung seiner/ihrer Fachrichtung ist. Ist er/sie nicht der/die alleinige
Urheber/in, ist die schriftliche Zustimmung aller Miturheber/innen zur
Teilnahme des/der Einreicher/in in eigenem Namen am Ingenieurpreis beizufügen.
Bei der Teilnahme von Teams ist die Arbeit durch alle Miturheber/innen
gemeinschaftlich einzureichen. Die für den Wettbewerbsbeitrag maßgebliche
Ingenieurleistung muss dabei von dem/der Einreicher/in bzw. dem einreichenden
Team erbracht worden sein. Der/die Einreicher/in haftet für die Richtigkeit
seiner/ihrer Angaben.
- Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat das Recht, den
Wettbewerbsbeitrag mit allen eingereichten Unterlagen im Rahmen einer
Dokumentation sowie in Publikationen und Ausstellungen im In- und Ausland
honorar- und kostenfrei unter Erwähnung des/der Bewerber/in zu veröffentlichen.
- Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die eingereichten Unterlagen nicht
zurückgesendet werden können.
Teilnahmebedingungen zum Download