Teilnahme
bedingungen

  1. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Bei der Teilnahme von Teams muss mindestens eine/r der Einreicher/innen Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau sein. Außerdem können alle im Bauwesen tätigen Ingenieur/innen teilnehmen, deren Studienabschluss an einer Universität oder Fachhochschule nicht länger als drei Jahre zurück liegt. Darüber hinaus sind alle Doktoranden/innen, Diplomanden/innen und Studenten/innen an den Bayerischen Hochschulen teilnahmeberechtigt.

  2. Nicht teilnahmeberechtigt sind Personen, die mit der Beurteilung des Ingenieurpreises befasst oder daran beteiligt sind und deren ständige Geschäfts- und Projektpartner, Vorgesetzte und Mitarbeiter/innen.

  3. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennt der/die Einreicher/in die hier festgelegten Bestimmungen an. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und nicht anfechtbar. Änderungen in der Besetzung der Jury und des Gremiums der Vorprüfung bleiben vorbehalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  4. Zum Ingenieurpreis 2025 angemeldet werden können alle Ideen und Projekte, die aus den Fachbereichen der Ingenieurwissenschaft und Ingenieurpraxis im Bauwesen hervorgegangen sind.

  5. Zugelassen sind alle Projekte und Objekte, die nach dem 1. Januar 2019 realisiert wurden sowie Maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2019 begonnen wurden und bis zum Zeitpunkt der Abgabe abgeschlossen sind.

  6. Mit der Anmeldung bestätigt der/die Einreicher/in, dass er/sie der/die alleinige Urheber/in der dem Wettbewerbsbeitrag zu Grunde liegenden Ingenieurleistung seiner/ihrer Fachrichtung ist. Ist er/sie nicht der/die alleinige Urheber/in, ist die schriftliche Zustimmung aller Miturheber/innen zur Teilnahme des/der Einreicher/in in eigenem Namen am Ingenieurpreis beizufügen. Bei der Teilnahme von Teams ist die Arbeit durch alle Miturheber/innen gemeinschaftlich einzureichen. Die für den Wettbewerbsbeitrag maßgebliche Ingenieurleistung muss dabei von dem/der Einreicher/in bzw. dem einreichenden Team erbracht worden sein. Der/die Einreicher/in haftet für die Richtigkeit seiner/ihrer Angaben.

  7. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat das Recht, den Wettbewerbsbeitrag mit allen eingereichten Unterlagen im Rahmen einer Dokumentation sowie in Publikationen und Ausstellungen im In- und Ausland honorar- und kostenfrei unter Erwähnung des/der Bewerber/in zu veröffentlichen.

  8. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die eingereichten Unterlagen nicht zurückgesendet werden können.

Teilnahmebedingungen zum Download